Kommt es wegen 23km/h zu Falschaussagen?

Einen kuriosen Fall muss das Amtsgericht in Iserlohn verhandeln. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, dass er vor einem Kreisverkehr 73 km/h statt den erlaubten 50km/h gefahren sein soll. Der Betroffene selbst gab an, er habe kein Temp-50-Schild gesehen. Auch Zeugen gaben an, es habe zum Messzeitpunkt lediglich ein Tempo-70-Schild gegeben.
Die Behörde behauptete später, dass der Betroffene das Schild selbst nachträglich entwendet habe. Mehrere Polizisten behaupteten ferner, dass zum Messzeitpunkt zwei Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer reduzierten. Das Verfahren bezüglich des Entfernens der Schilder wurde mittlerweile eingestellt. Der Strafverteidiger des Beschuldigten mutmaßt jedoch, dass auch andere Autofahrer unrechtmäßige Bußgeldbescheide bekommen haben könnten.
Sowohl die Strafverteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben mehrere Zeugen für den Prozess laden lassen. Dabei wird es höchstwahrscheinlich zu Falschaussagen oder Meineide kommen. Denn bleiben sowohl die Zeugen als auch die Polizisten bei ihrer Aussage, sagt zumindest eine Seite die Unwahrheit.