Kindesmissbrauch: Untersuchungshaft angeordnet

Im Missbrauchs-Prozess vor dem Amtsgericht Reutlingen (Baden-Württemberg) hat das Gericht Untersuchungshaft angeordnet. Nach Ansicht des Gericht bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Der Angeklagte muss sich wegen des Vorwurfs des zehnfachen Kindesmissbrauchs und der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 54-jährige Mann seine drei Nichten über Jahre hinweg missbraucht haben. Dabei soll er die Mädchen vor allem am Körper berührt haben. Die mutmaßlichen Opfer sind mittlerweile 23, 20 und neun Jahre alt.
Nachdem im letzten Jahr feststand, dass der Mann angeklagt werde, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Vater der Kinder und dem Angeklagten. Da der Angeklagte den Vater der Kinder schwer verletzt haben soll, muss er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Im Verfahren sollen 13 Zeugen sowie eine Gutachterin gehört werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe.

( Quelle: Schwäbisches Tagblatt online vom 03.05.2012 )