Kindesmissbrauch: Angeklagter kannte das wahre Alter nicht

Vor dem Jugendschöffengericht wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen einen heute 20-Jährigen verhandelt. Auf einer Party soll das damalige Kind dem Angeklagten gesagt haben, dass sie bereits 15 Jahre alt sei. Daraufhin kam es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen.
Das Gericht hat keine Zweifel, dass es zu diesen Handlungen gekommen sei. Bezüglich des Vorsatzes beim Angeklagten hatte der vorsitzende Richter jedoch einige Bedenken. Auch wenn das Mädchen im Verfahren behauptete, dass sie später ihr wahres Alter verraten hätte, blieben die Zweifel.

Da der Angeklagte weder ihr drohte noch Gewalt anwandte, wurde er vom Gericht freigesprochen.