Keine strafrechtlichen Folgen für zu Guttenberg?

Möglicherweise bleibt das Plagiieren des ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ohne strafrechtliche Konsequenzen. Laut Informationen des „Spiegel“ sucht die bayerische Justiz nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden.

Guttenberg ist in Folge dieses Skandals bereits von seinen Amt als Verteidigungsminister zurückgetreten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 09.04.2011 )