Keine Strafe für Küchenchefs der Polizei Hamburg

Ein ehemaliger Kollege hatte zwei Küchenchefs der Hamburger Polizei wegen Untreue angezeigt. Die Köche sollen einen privaten Partyservice betrieben und dazu Lebensmittel aus der Polizeikantine entwendet haben. Aufträge für den Partyservice sollten sie unter anderem auch von hochrangigen Politikern der Stadt erhalten haben.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüfte insgesamt 110 Veranstaltungen zwischen 2007 und 2012. Unter anderem haben die Köche auch bei Jubiläen von Polizeibeamten gearbeitet. Da jedoch genügen Kapazitäten vorhanden gewesen wären, seien laut der Staatsanwaltschaft auch solche halbdienstlichen Veranstaltungen richtlinienkonform.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte daher kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Küchenchefs feststellen. Auch weitere Ermittlungen, die vom Generalstaatsanwalt persönlich angeordnet wurden, führten zu keinem anderen Ergebnis. Folglich gab es keine Strafe für die beiden Küchenchefs.