Keine Leiche: Ehepaar nach fünf Jahren in Untersuchungshaft freigesprochen

Nach 24 Verhandlungstagen gab es für ein Ehepaar vor dem Landgericht Köln einen Freispruch. Die Angeklagten verbrachten fast fünf Jahre wegen des Verdachts des Mordes in Untersuchungshaft. Die fünf Jahre kamen dadurch zustande, weil die vorhergehenden Urteile nie rechtskräftig wurden.

Das Ehepaar sollte laut Anklage einem Angehörigen bei der Tötung und Beseitigung seiner philippinischen Ehefrau geholfen haben. Die Leiche wurde jedoch nie gefunden. Zwar gibt es sonst keine Erklärung für das Verschwinden der Frau, jedoch gibt es keine Hinweise, dass das Ehepaar an der Tatplanung oder Ausführung beteiligt war. Selbst wenn sie ihrem Angehörigen bei der Beseitigung der Leiche geholfen hätten, läge keine strafbare Strafvereitelung vor, da die Strafvereitelung für Angehörige straffrei ist.

Das Ehepaar hatte im bisherigen Verfahren auf Anraten der Strafverteidigung, geschwiegen. Für die fünfjährige Untersuchungshaft erhält das Ehepaar nun eine Haftentschädigung von 25 Euro am Tag. Somit erhält jeder von ihnen etwa 45.000 Euro.
Der Ex-Ehemann des möglichen Opfers muss dagegen weiter in Untersuchungshaft bleiben. Er hat nicht nur das stärkste Motiv, sondern hat sich auch mehrfach in Widersprüche verwickelt. Im weiteren Verfahren wird es neben der generellen Schuldfrage auch darum gehen, ob es sich gegebenenfalls um einen Mord aus niedrigen Beweggründen handelt oder doch lediglich ein Totschlag vorliegt.

( Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 06.09.2012 )