Keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Bischof Tebartz-van Elst

Nachdem die Baukosten der Bischofsresidenz des Limburger Bischofs von ursprünglich 2,5 auf über 30 Millionen Euro stiegen, stellten mehrere Personen Strafanzeige gegen den Bischof wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB). Die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin die Vorwürfe.

Nun entschied die Anklagebehörde, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Bischof zu eröffnen. Die bisherigen Strafanzeigen ergäben keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft will aber die weiteren Ergebnisse der kirchlichen Prüfkommission abwarten. Sollte sich daraus neue Anhaltspunkte ergeben, würde man erneut einen möglichen Anfangsverdacht prüfen.
Bischof Tebartz-van Elst kann hingegen erneut aufatmen, nachdem bereits vor wenigen Tagen ein anderes Strafverfahren gegen eine Geldauflage eingestellt worden ist.