Kartellrechtsstreit mit der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG verklagt einige Lieferanten von dem benötigten Zugmaterial aufgrund möglicher verbotener Preisabsprachen auf Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe.

Dieses richtete sich gegen mehrere europaweit führende Hersteller von speziellen mechanischen und elektrotechnischen Granit- und Kohlestoffprodukten, die die Deutsche Bahn AG mit so genannten Karbonbürsten als Stromleiter bei Elektromotiven verwendete.

Wie 1999 ein Kronzeuge nachweisen konnte, geschahen die Preisabsprachen in den Jahren 1988 und 1989. Davon betroffen war nicht nur die Deutsche Bahn AG, sondern auch die italienische Staatsbahn Trenitalia, das spanische Nahverkehrsunternehmen Metro de Madrid, das Nahverkehrsunternehmen in Göteburg sowie die niederländische Staatsbahn NS und die portugiesische und norwegische Staatsbahn, die ebenfalls auf der Klägerseite stehen.

Eingereicht wurde die Klage beim Kartellgericht in London, da die dort ansässige Bahn ebenfalls von den Preisabsprachen getroffen war und nun zum Konzern der Deutschen Bahn AG gehört.
(Quelle: FAZ vom 20.12.2010 Nr. 296, S. 11 )