Jugendstrafe: Sex mit einer 13-Jährigen

Strafrecht / Jugendstrafrecht / Sexualdelikt / Kindesmissbrauch / U-Haft

In Wilhelmshafen ist jetzt ein 19-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Grund hierfür: Er hatte Sex mit einem 13-jährigen Mädchen. Unabhängig von der Frage, ob dies im beidseitigem Einvernehmen geschah, ist der sexuelle Kontakt mit einer unter-14-jährigen Person im Sinne des Strafrechts bzw. Sexualstrafrechts generell strafbar.

Im konkreten Fall ging die Initiative von dem Mädchen aus, die nach eigenen Angaben ihr „erstes Mal“ mit einem deutlich älteren wollte. Der sechs Jahre ältere Mann kam diesem Verlangen nach, wusste aber, dass es sich hierbei um eine Straftat handele und hierfür bis zu 10 Jahre Haft möglich sind. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an und sprach den Angeklagten zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung schuldig. Dieser ist seit der Verhaftung Anfang September in Untersuchungshaft gewesen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und verwies auf andere Straftaten kleineren Ausmaßes des Angeklagten wie der Sachbeschädigung und Schlägereien. Sie unterstellten dem Angeklagten eine „schädliche Neigung

( quelle: nwz online, 20.10.2011 )