Inzest-Fall: Revision

Missbrauch / Beischlaf unter Verwandten / Nötigung / Freiheitsstrafe / Sicherungsverwahrung / Vergewaltigung / Geschlechtsverkehr / Strafverteidigung / Revision

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69-Jährigen vom Vorwurf des hundertfachen Missbrauchs freigesprochen. Er wurde lediglich wegen Beischlafs unter Verwandten sowie Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und die anschließende Sicherungsverwahrung wegen 500-facher Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft sag es als erwiesen an, dass der Mann seine mittlerweile 46-jährige Tochter jahrelang vergewaltigt hatte und mit ihr drei Kinder zeugte.
Das Landgericht hingegen ging von „einvernehmlichem Geschlechtsverkehr“ aus und blieb bei der verhängten Freiheitsstrafe noch unter der Forderung der Strafverteidigung.
Die Staatsanwaltschaft ist jetzt in Revision gegangen, folglich ist das Urteil nichts rechtskräftig.

( Quelle: NTV online vom 20.12.2011 )