Hooligan-Prozess vor der Staatsschutzkammer

Kriminelle Vereinigung / Körperverletzung / Staatsschutzkammer / Strafverteidiger

Vor dem Landgericht Dresden müssen sich die fünf Angeklagten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher und versuchter Körperverletzung verantworten. Den Hooligans wird vorgeworfen, türkische Lokale verwüstet und sich außerdem mit anderen zu Schlägereien verabredet zu haben. Bei den angeblich meist fremdenfeindlichen Gewalttaten soll es zu erheblichen Verletzungen gekommen sein. Außerdem entstanden erhebliche Sachschäden.
Die Angeklagten schwiegen bisher zu den Vorwürfen. Die Verteidigung erklärte, dass es sich bei den Verabredungen zu Schlägereien nicht um Straftaten handle, sondern dies die Freizeitbeschäftigung der Angeklagten darstelle. Auch das Gericht äußerte bereits Bedenken gegenüber der Anklage.

Das Urteil der Staatsschutzkammer wird erst Ende des Jahres erwartet.
( Quelle: Naumburger Tageblatt online vom 24.08.2011 )