Hohe Strafen für Mordversuch

Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte drei junge Männer zu Freiheitsstrafen zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung beziehungsweise zwölf und sieben Jahren Haft mit anschließender Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Den drei Angeklagten war zur Last gelegt worden versucht zu haben ihren 18-jährigen Mitbewohner ermordet zu wollen. Zuvor sollen sie ihr Opfer brutal getreten und geschlagen haben. Dann sollen sie mit Messern in Hals und Brust gestochen haben. Da bereits alles voller Blut gewesen sein soll, sollen die Angeklagten ihr Opfer aus dem Fenster nach draußen gebracht haben und ihm dort einen weiteren Stich in die Lunge versetzt haben. Hierauf soll das Opfer sehr laut geschrieen haben. Aus diesem Grund ließen die Angeklagten von ihm ab. Dem Opfer gelang es sich mit seinen schweren Verletzungen auf seinem Fahrrad zu einem Freund zu retten, der den Notarzt rief und das Opfer rettet.

Ein Motiv hatten sie nicht, sie hätten am Abend zuvor verabredet einen anderen Menschen zu töten.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass es ein Wunder sei, dass das Opfer überlebt habe und er einen solchen Fall noch nie in seiner Karriere erlebt habe.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 03.05.2011 )