Hells-Angels-Prozess endet mit Freiheitsstrafe

Raub / Erpressung / Strafverteidiger / Freiheitsstrafe / Schutzgeld

Vor dem Amtsgericht Potsdam musste sich ein Mitglied der Hells Angels wegen des Vorwurfs des Raubes und der räuberischen Erpressung verantworten. Laut Anklage soll der junge Mann  zusammen mit einem Komplizen in die Wohnung des Opfers eingedrungen sein. Dabei hatten die Männer 400 Euro Bargeld und ein Handy verlangt, anderenfalls würden sie ihn verletzen.

Der Strafverteidiger plädierte aus Mangel an Beweisen auf einen Freispruch.
Das Gericht schloss sich allerdings in großen Teilen der Anklage an, sodass der Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde.

Im Prozess gab es spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Nicht nur der Gerichtssaal, sondern das gesamte Potsdamer Justizzentrum durfte nicht in „Rockerkutten“ betreten werden. Aus anderen Prozessen gegen Hells Angels Mitglieder war bekannt, dass regelmäßig viele Zuschauer in entsprechender Kleidung kamen.
Der 24-jährige Mann wurde bereits im letzten Jahr vor dem Landgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damals soll er Schutzgeld erpresst haben. Beide Urteile sind noch nichts rechtskräftig.
( Quelle: Welt online, 31.08.2011 )