Hamburg: Strafanzeige wegen des Kalenders des AStA

Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) der Universität Hamburg veröffentlichte kürzlich einen Taschenkalender. Am 18. Oktober 2013 findet sich in diesem ein Eintrag über die Ermordung von Hanns Martin Schleyer: „Mit seinem Tod schafft Hanns Martin Schleyer die Voraussetzung für die nach ihm benannte Mehrzweckhalle in Stuttgart“.

Dies sorgte Parteiübergreifen für Empörung. Dem politisch linken AStA wird eine Verharmlosung des RAF-Terrors vorgeworfen. Die Opposition im Studierenden Parlament der Universität, bestehend vor allem aus den Jungen Sozialdemokraten und dem Ring christlich-demokratischer Studenten, forderte den AStA-Vorstand daraufhin zum Rücktritt auf.

Auch juristisch kann der Kalender ein Nachspiel für den AStA haben. Der parteilose Bürgerschaftsabgeordnete und Rechtsanwalt Walter Scheurl hat bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet. Konkret lautet der Vorwurf auf Untreue. Der Kalender wurde nämlich durch Gebühren der Studenten der Universität finanziert. Das Hamburger Hochschulgesetz verbietet jedoch allgemeinpolitische Aussagen der Mitglieder des AStA.

Weiter könnte dem AStA eine Anzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener drohen. Den Strafantrag müssten jedoch die Verwandten Schleyers stellen. Der AStA betont dagegen den Satire-Charakter des Kalenders und ist sich keiner Schuld bewusst.