Hamburg: Staatsanwaltschaft legt Revision in der NDR-Drehbuchaffäre ein

Die damalige NDR-Fernsehspielchefin wurde vom Landgericht Hamburg wegen Bestechlichkeit und Betrugs in Tateinheit mit Untreue zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie soll, entgegen eines ausdrücklichen Verbots des NDRs, unter Pseudonymen Drehbücher von sich selbst und ihrem Mann angekauft haben.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg gibt sich mit diesem Urteil aber nicht zufrieden und legt nun Revision gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft plädierte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.