Hamburg: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe im Tonndorfer-Busunfall

Im Juli 2006 stieß ein Linienbus des HVV mit einem Feuerwehrauto im Hamburger Stadtteil Tonndorf zusammen. Dabei starben zwei Personen, 23 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Vor dem Landgericht Hamburg muss sich nun der 28-jährige Fahrer des Feuerwehrwagens wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft für den Fahrer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft ist nach mehreren Zeugenaussagen der Überzeugung, dass der Fahrer das Martinshorn zu spät eingeschaltet hätte. Ebenfalls wäre das Feuerwehrauto viel zu schnell unterwegs gewesen. Als Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte noch am Unfallort Erste Hilfe geleistet hatte.

Die Strafverteidigung verlangte dagegen einen Freispruch. Hauptschuldiger wäre der Busfahrer. Zwar wurde die Anklage gegen ihn fallen gelassen, jedoch ist sich die Verteidigung sicher, dass der Busfahrer das knallrote Feuerwehrauto hätte sehen müssen. Auch hatten Fahrgäste ausgesagt, dass der Busfahrer „wie eine Sau“ gefahren sei.

Das Urteil wird für den 18. September erwartet.

( Quelle: Hamburger Abendblatt, 08.09.2012 )