Hamburg: Jugendstrafe gefordert

Totschlag / gefährliche Körperverletzung / Fürsorgepflicht / Bewährungsstrafe / Misshandlung von Schutzbefohlenen / Gutachter / Jugendstrafe

Vor dem Landgericht Hamburg muss sich die 21-jährige Mutter wegen des Todes ihres abgemagert gestorbenen Babys verantworten. Das Kind verstarb im März 2009 im Alter von neun Monaten. Dabei wog das Baby nur noch 4,8 Kilogramm.
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Frau und ihr Lebensgefährte vor dem Landgericht wegen  gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft allerdings Revision ein, woraufhin der BGH im Mai das Urteil aufhob und es zurück an das Landgericht Hamburg verwies.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Mutter habe den gesundheitliche Zustand des Kindes wahrgenommen und eine zunehmende Gleichgültigkeit entwickelt. Damit habe die den Tod das Babys zumindest „billigend in Kauf genommen“.
Ein Gutachter allerdings sagte aus, dass der Tod des Babys nicht mit absoluter Sicherheit der Mutter zugerechnet werden kann, auch wenn dies wahrscheinlich ist. Trotzdem könne ein plötzlicher Kindstod nicht ausgeschlossen werden.
Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Jugendstrafe von vier Jahren für die Mutter gefordert.

( Quelle: Welt online vom 03.11.2011 )