Hamburg: Bewährungsstrafe für Diebstahl des Störtebeker-Schädels

Drei Männer standen wegen Diebstahl am angeblichen Störtebeker-Schädel vor dem Amtsgericht Hamburg. Im Januar 2010 wurde der Schädel vom Piraten Klaus Störtebeker aus dem Museum für Hamburgische Geschichte entwendet. Obwohl nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um den echten Schädel des Piraten handelt, nahm das Gericht einen besonders schweren Fall des Diebstahls an, weil es sich um eine Sache von Bedeutung für die Wissenschaft handele.

Zwei der drei Männer waren wegen Diebstahls angeklagt. Der Dritte lediglich wegen Hehlerei. Einer der beiden wegen Diebstahls angeklagten Männer äußerte sich jedoch zum Tatvorwurf und wurde, wie von der Strafverteidigung gefordert, freigesprochen. Die anderen beiden Männer räumten zwar ein, sie hätten zeitweilig den Schädel im Besitz gehabt, jedoch wollen sie mit dem Diebstahl nichts zu tun gehabt haben.
Das Gericht wollte dem nicht ganz glauben und verurteilte die beiden Männer. Während ein 38-Jähriger eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zu Bewährung erhielt, wurde der andere Angeklagte zu einer Geldstrafe von 2000 Euro wegen Begünstigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.