Gewerbsmäßiger Betrug bei Ebay angeklagt

Betrug / gewerbsmäßiger Betrug / Unternehmen / Strafverteidigung / Freiheitsstrafen / Bewährung

Vor dem Schöffengericht Jever müssen sich drei Angeklagte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Laut Anklage haben die Angeklagten das Internetauktionshaus Ebay in sieben Fällen um Gebühren betrogen. Dabei soll Ebay ein Schaden von knapp 20000 Euro entstanden sein.

Zwei der Angeklagten, ein Ehepaar, sollen bei Ebay insbesondere Möbel versteigert haben, wobei die Zugangsdaten von Mittelsmännern, unter anderem die Daten des dritten Angeklagten, benutzt wurden. Nach den Versteigerungen sollen die Angeklagten aber ihre Konten leergeräumt haben, sodass die Transaktionsgebühren nicht mehr abgebucht werden konnten.

Der angeklagte „Mittelsmann“ ließ von seinem Strafverteidiger verlesen, dass er von dem Unternehmen der beiden anderen Angeklagten beeindruckt gewesen ist und von dem Vorgehen wegen der nicht überschaubaren Strukturen nichts wusste. Als er erfuhr, dass die beiden seinen Ebay-Zugang benutzten, habe er das Passwort geändert, um das Vorgehen zu unterbinden.
Auch die Frau erklärte, dass sie von dem Vorgehen nichts wusste und lediglich bei der Buchhaltung geholfen habe. Der angeklagte Ehemann sieht sich ebenfalls im Recht. So sei nicht er für die Zahlung der Transaktionsgebühren verantwortlich gewesen, sondern vielmehr die Kunden, welche von ihm gemanagt wurden.

Im Falle einer Verurteilung müssen die Angeklagten gemäß § 263 III StGB mit Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten rechnen, die aber nach § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

( Quelle: Wilhelmshavener Zeitung online vom 01.11.2011 )