Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr

Geldstrafe / Fahrverbot / Blutalkoholkonzentration / Trunkenheit im Verkehr

Das Amtsgericht Bad Säckingen (Baden-Württemberg) hatte den 23-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von  40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Zudem erhielt er ein Fahrverbot von sieben Monaten. Gegen diese Entscheidung legte er Berufung ein.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat die Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro bestätigt, aber das Fahrverbot auf drei Monate beschränkt.
Der Mann ist im April diesen Jahres mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,57 Promille Auto gefahren.
Im Prozess sagte er aus, er sei zuvor für einige Stunden in einem Lokal gewesen und habe dort etliche Bier getrunken. In der Nacht wollte er dann nach Hause fahren. Dabei wurde er aber von Polizeibeamten entdeckt und verfolgt. Er gestand direkt, Alkohol getrunken zu haben. Eine spätere Untersuchung ergab die hohe Blutalkoholkonzentration.

Das Urteil ist rechtskräftig.

( Quelle: Südkurier online vom 15.11.2011 )