Geldstrafe: Intimfotos der Ex-Partnerin veröffentlicht

Das Landgericht Oldenburg hat einen 50-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 3150 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann während der Beziehung Intimfotos seiner jetzigen Ex-Freundin erstellte und diese dem jetzigen Partner der Frau zukommen ließ.

Zuvor war der Mann vom Amtsgericht Wilhelmshaven zu einer Geldstrafe von 4050 Euro verurteilt. Das Landgericht bestätigte eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“.
Die Bilder zeigen die Frau bei bi-sexuellen Aktivitäten und sollten sie in Verruf bringen. Es handelte sich um eine Rache-Aktion des Angeklagten.
Im Prozess bestritt der Mann die Vorwürfe. Er habe die Bilder nach Beendigung der Beziehung gelöscht. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

( Quelle: Wilhelmshavener Zeitung online vom 08.03.2012 )