Geldstrafe für Po-Grapscher

Das Amtsgericht Bonn hatte einen jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt, zudem sollte er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann 2011 im Karneval einer jungen Frau an der Po gefasst. Schnell folgte der zweite Grapscher.

Nachdem sie ihre Freunde informierte, stellten diese den Mann zur Rede. Der Mann bestritt die Vorwürfe und es kam zu einer Auseinandersetzung.  Der Angeklagte versetzte der jungen Frau einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht, sodass diese verletzt wurde und sogar bewusstlos am Boden liegen blieb. Im Verfahren vor dem Amtsgericht leugnete der Mann die Tat.
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht legte er nun ein Geständnis ab und ließ noch im Prozess durch seinen Strafverteidiger die 500 Euro an das Opfer übergeben.

Das Landgericht milderte daraufhin die Strafe. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Das  Gericht gab dem jungen Mann zuletzt noch eine Grundregel für den Karneval mit auf den Weg: „Körperkontakt ist zu unterlassen. Außer man wird dazu ausdrücklich aufgefordert.“

( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 24.02.2012 )