Geldstrafe für Polizisten nach Trunkenheitsfahrt

Vor dem Amtsgericht Gummersbach (NRW) musste sich ein Polizeibeamter wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt verantworten.

Nach dem Feststellungen des Gericht war der Mann nach einer Feier alkoholisiert Auto gefahren und dabei in eine Leitplanke gerast. Daraufhin stellten ihn Kollegen der Autobahnpolizei und machten einen Alkoholtest. Dieser ergab einen Wert von 1,79 Promille, d.h. zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Angeklagte einen Blutalkoholwert von mindestens 2,03 Promille.

Der Angeklagte gestand die Tat. Er sagte aus, dass ihm bewusst war, nicht mehr fahren zu dürfen.
Die Strafverteidigung plädierte auf Fahrlässigkeit, die Staatsanwaltschaft ging von Vorsatz aus.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Euro. Zudem wurde sein Führerschein für fünf weitere Monate eingezogen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Polizeibeamte muss zudem nun noch mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 07.06.2012 )