Geldstrafe für geflohenen Häftling

Vor dem Amtsgericht Fulda musste sich ein 55-jähriger Mann wegen Freiheitsberaubung verantworten.

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Häftling während des Freigangs geflohen und hatte dabei die beiden ihn begleitenden Justizbeamten in der Wohnung seiner Mutter eingesperrt.

Der Mann konnte aber bereits am nächsten Tag festgenommen werden. Er wurde im Dezember 2007 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Das Amtsgericht verurteile den Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 300 Euro. Das milde Urteil begründete das Gericht damit, dass die Beamten hätten wachsamer sein müssen. Gegen die Beamten verhängte das Justizministerium Geldstrafen und Beförderungssperren.

( Quelle: HNA online vom 10.05.2012 )