Geldstrafe für Falschaussage

Vor dem Landgericht Kassel musste sich ein 45-jähriger Hilfspolizist wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.
Im Verfahren hatte der Angeklagte gestanden, in zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren am Amtsgericht Hofgreismar (Hessen) als Zeuge gelogen zu haben. Dabei ging es um Geschwindigkeitsmessungen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit als Hilfspolizist vorgenommen hatte.

In der ersten Instanz war der Angeklagte freigesprochen worden. Die Berufungskammer am Landgericht verurteile den Hilfspolizisten nun zu einer Geldstrafe von  80 Tagessätzen zu je 25 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

( Quelle: HNA online vom 08.05.2012 )