Geldstrafe für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Fahrlässige Tötung / Strafverteidigung / Strafmilderung / Geldstrafe

Vor dem Amtsgericht Tiergarten musste sich ein 47-jähriger Kraftfahrer verantworten. Ihm wurde vorgeworfen eine 75-jährige Rentnerin getötet zu haben.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte der Mann im August 2010 einen kurzen Augenblick nicht aufgepasst und erwischte die Rentnerin beim Linksabbiegen. Er hatte die Frau beim Überqueren der Straße übersehen. Die Rentnerin erlitt einen Schädelbruch und Hirnblutungen und verstarb am nächsten Tag im Krankenhaus.
Im Prozess stellte sich heraus, dass der Angeklagte vorschriftsmäßig bei Grün angefahren war, vor dem Abbiegen gewartet und auch wiederholt in die Spiegel geschaut hatte. Den Gegenverkehr ließ er passieren.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte die Frau schon zuvor hätte sehen müssen. Die kurze Zeit der Unaufmerksamkeit habe zum Tod der Rentnerin geführt.

Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Berufskraftfahrer bisher unfallfrei gefahren ist.
Das Gericht verurteile den Mann lediglich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 45 Euro wegen fahrlässiger Tötung.

(Quelle: Tagesspiegel online vom 03.11.2011)