Geheimnisse im Puff ausgeplaudert: Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe / Bewährung / Bordell / Dienstgeheimnis / Vorteilsannahme / Bestechung / Beamtenstatus / Wirtschaftsstrafrecht

Das Amtsgericht Neuruppin hat einen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der 52-jährige Beamte in einem Bordell Dienstgeheimnisse verraten und die Vorteile genossen: halber Preis. Dadurch konnte die Bordellbetreiberin ihr Bordell unbehelligt weiterführen. Die Frau war ebenfalls angeklagt und wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht verurteile den Polizisten wegen Vorteilsannahme und Bestechung.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Sofern es bei der Freiheitsstrafe von zwei Jahren bleibt, verliert der Polizeibeamte seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche.

( Quelle: Berliner Zeitung online vom 02.01.2012 )