Freudenstadt: Freispruch nach Messerattacke auf Hund

Das Amtsgericht Freudenstadt hatte sich mit einer Messerattacke auf einen Mops zu beschäftigen. Der Angeklagte soll am Tatabend mit mehreren Messerstichen den Hund eines Freundes so stark verletzt haben, dass dieser kurze Zeit darauf verstarb. Dies wäre einerseits ein Fall der Sachbeschädigung, aber gegebenenfalls auch tierschutzrechtlich sanktionswürdig.

Da alle Tatbeteiligten, sowohl Täter als auch Besitzes des Hundes, am Tatabend so stark alkoholisiert waren, konnte die Tat vor dem Amtsgericht nicht mehr rekonstruiert werden. So führte der Richter aus, dass es möglich sei, dass der Angeklagte vorher vom Hund gebissen wurde. Gleichzeitig wäre aber auch dann immer noch fraglich, ob die Angriffe von der Notwehr gedeckt seien, denn immerhin handelte es sich um einen Mops und keinen Kampfhund.

Darüber hinaus hatte auch der Hundebesitzer eine Stichverletzung an der Wade erlitten. Dieser merkte seine Verletzung aber, aufgrund seiner starken Alkoholisierung, erst am nächsten Morgen. Insgesamt stellte das Gericht fest, dass es nicht feststellbar sei, was wirklich am Abend passiert ist.

Aus diesem Grund musste der Angeklagte freigesprochen werden.

( Quelle: Schwarzwälder Bote, 14.08.2012 )