Freispruch wegen Notwehr

In einem Geschäft über Kraftsportbedarf in Frankfurt am Main kam es zum Streit zwischen dem Verkäufer und einem potentiellen Kunden. Dabei ging es um einen nicht gewährten Rabatt für Boxhandschuhe. Im Streit stach der 35-Jährige Kunde mit mehreren Messerstichen den Verkäufer nieder.

Nach Feststellung des Landgerichts Frankfurt ging der 39-jährige Verkäufer aber zuvor mit einem Baseballschläger auf den Mann los. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann trotzdem wegen versuchten Totschlags angeklagt. Im Plädoyer forderte der Anklagevertreter weiterhin eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Gericht sah dagegen eine Notwehrlage als gegeben an und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.