Freispruch wegen angeblichen Raubes nach Erotikannonce

Ein 33-jähriges Pärchen soll einen 51-jährigen Mann auf einem Parkplatz ausgeraubt haben. Der angeblich Geschädigte sagte vor Gericht aus, dass er aufgrund einer Erotiksannonce zum Parkplatz wegen eines Treffens mit der Frau fuhr. Dort überreichte der Mann der 33-jährigen Frau 100 Euro und soll keine Gegenleistung erhalten haben.
Trotzdem verabredeten sich die beiden zu einem zweiten Treffen. Zu diesem erschien der spätere Geschädigte jedoch nicht. Laut SMS-Protokollen schrieb er der Frau, dass er sie „verarscht“ hätte. Es kam trotzdem noch zu einer dritten Verabredung. Bei dem dritten Treffen soll der Geschädigte direkt vom angeklagten Mann angegriffen worden sein. Er hatte eine aufgeplatzte Lippe und ihm fehlte seine Geldbörse samt 300 Euro.
Die Aussage des Mannes war jedoch teilweise widersprüchlich. So behauptet er, dass er nach diesem Vorfall keinen Kontakt mehr mit der Frau hatte. Telefonprotokolle belegen jedoch das Gegenteil. Auch sagte er zuerst aus, dass er das Portmonee vorsorglich unter der Fußmatte des Fahrzeuges versteckt habe, später sagte er jedoch aus, es sei ihm aus der Hosentasche gefallen.
Darüber hinaus fand man auch keine DNA-Spuren der angeblichen Täter am Opfer. Die Beute blieb genauso verschollen, wie die angebliche Tatkleidung, die die Täter getragen haben sollen. Aus diesem Grund sprach der Richter die beiden Angeklagten frei.