Sexueller Missbrauch von Kindern - Strafrecht

Freispruch vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

Ein 34-jähriger Mann musste sich nun vor der großen Strafkammer des Landgerichts gegen den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs verteidigen. Er soll seinen neunjährigen Stiefsohn vergewaltigt haben. Hauptbelastungszeugen waren der Sohn und seine Mutter.
Dabei berichtete das Kind, es sei von seinem Stiefvater tatsächlich auf einem Stuhl missbraucht worden. Die objektiven Beweise konnten diese Verdachtslage jedoch in der Hauptverhandlung nicht erhärten. Ein positiver Sperma-Schnelltest an der Bettwäsche konnte in späteren Untersuchungen nicht bestätigt werden. Auch die rektalen Verletzungen konnte ein medizinisches Gutachten nicht eindeutig einer Vergewaltigung zuordnen.

Die Mutter, die selbst in ihrer Jugend sexuell missbraucht wurde, präsentierte auch eine Tonbandaufnahme. Sie soll während eines Missbrauchs im Kinderzimmer aufgezeichnet worden sein. Die Richter waren sich jedoch nicht sicher, ob die Geräusche auf der Tonaufzeichnung tatsächlich einen Missbrauch belegen.
Die offensive Präsentation ihrer Variante der Geschichte durch die Mutter, sowohl gegenüber dem eigenen Kind als auch den Ermittlungsbeamten, erschwerte die Beweisaufnahme zusätzlich. Denn vor allem Kinder sind nämlich für Suggestion anfällig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Sohn lediglich die Erwartungen der Mutter erfüllen wollte.

Aufgrund der schwachen Beweislage und der nicht ausgeschlossenen Suggestion wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht unterstellte der Anzeigeerstatterin jedoch ausdrücklich keine vorsätzliche Falschbeschuldigung, sondern sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände.

Dies zeigt aber erneut, wie schnell jemand Opfer eines Strafverfahrens werden kann. Der Angeklagte schwieg im gesamten Verfahren. Dies ist grundsätzlich jedem Beschuldigten zu raten: Keine Aussage ohne vorherige Absprache mit dem Strafverteidiger zu machen.