Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls – Nachbar soll Baum geklaut haben

Ein 66-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls (§ 242 StGB) verantworten. Er sollte seiner Nachbarin einen ganzen Baum gestohlen haben. Als die Frau aus ihrem Fenster schaute, fehlte die vier Meter hohe Kiefer. Sie erstattete Anzeige gegen Unbekannt.

Da der Angeklagte gerade an diesem Tag neues Brennholz stapelte, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er der Dieb sein müsste. Der Angeklagte verteidigte sich jedoch dahingehend, dass ihm zufälligerweise genau an dem Tag neues Brennholz geliefert wurde. Die Geschädigte selbst wollte ihren Nachbarn der Tat nicht beschuldigen.

Trotzdem plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung des Angeklagten. Der Richter sprach den 66-Jährigen jedoch vom Vorwurf des Diebstahls frei. Es fehle schlichtweg an Beweisen, entschied der Richter.