Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung für Kapitän

Vor rund drei Jahren kam es zu einem Bootsunfall in Potsdam. Ein Frachter kollidierte mit einem Segelboot. Zwei der vier Insassen des Segelbootes verstarben aufgrund dieser Kollision. Der Kapitän des Frachters wurde daraufhin wegen fahrlässiger Tötung von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Letztes Jahr wurde der Kapitän vom Amtsgericht in erster Instanz freigesprochen.
Im damaligen Verfahren vor dem Amtsgericht bestätigte ein Gutachter, dass der Kapitän keinen Fehler gemacht habe. Ferner bekräftigte ein Zeuge die Aussage des Kapitäns, dass das Segelboot zuvor „merkwürdig unterwegs war“. Danach beantragte nicht nur die Strafverteidigung einen Freispruch sondern auch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgte den Anträgen. Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Nun, nach fast einem weiteren Jahr, ist das Urteil endlich rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgenommen. Die Rücknahme basiert auch auf dem Ergebnis eines neuen Gutachtens. SO kam auch der zweite Gutachter zu dem Schluss, dass der Kapitän des Schiffes nicht sorgfaltswidrig handelte. Somit ist der 50-Jährige nun endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.