Freispruch trotz Falschaussagen

Eine Altenpflegerin war angeklagt, weil sie mehrere, ihr anvertraute Personen schwer misshandeln haben sollte. Im Prozess um die Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) stellte sich dann aber heraus, dass die Vorwürfe der Kollegen erlogen waren. Die Heimleitung und ihre ehemaligen Kollegen hatten gezielt die falschen Vorwürfe vorgebracht, um die Angeklagte los zu werden. Der Richter vermutete, dass vielleicht auch ein Interesse einer Kollegin an den Mann der Angeklagten, der ebenfalls im Heim arbeitete, ein Motiv sein konnte.
Erste Ungereimtheiten traten auf, als sich herausstellte, dass die Hauptbelastungszeugin am fraglichen Tattag, an dem sie die Misshandlungen gesehen haben will, gar nicht gearbeitet hatte. Vermutlich wollten die Zeugen die Frau lediglich aus dem Arbeitsverhältnis entfernt sehen. Das anschließende Strafverfahren war jedoch dann nicht mehr zu stoppen, so mutmaßte der Richter.
Im weiteren Prozess erzählte jeder Zeuge eine andere Version der Tat. Auf Vorhalt des Strafverteidigers, was die Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben sollen, behaupteten die Zeugen, das hätten sie so nie gesagt. Der Richter sprach die Angeklagte aufgrund der unglaubwürdigen Zeugenaussagen frei.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob gegen die Belastungszeugen ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet wird.