Freispruch: Prostituierte nicht für Wohnungsbrand verantwortlich

Eine 23-Jährige soll mit verlorener Zigarettenglut ein Feuer in einem Wohnhaus entzündet haben. Dabei wurde ein Schaden von rund 60.000 Euro verursacht. Die 23-Jährige hatte die Tat im Verfahren erst eingeräumt, dann aber später ausgesagt, dass sie zum Geständnis der Tat überredet worden wäre, weil sie als einzige Person in der Wohnung versichert wäre.
Insgesamt lebten drei Frauen und ein Mann, für den die Frauen sich prostituierten,  in der Wohnung. Eine Mitbewohnerin der Angeklagten wollte erst nicht aussagen, da sie sich von einer Person im Publikum bedroht fühlte. Erst als der Richter sie nach Ausschluss der Öffentlichkeit vernahm, sagte die Frau aus. Die dritte Mitbewohnerin ist verschwunden und konnte nicht angehört werden.

Für das Gericht war die Schuldfrage insgesamt nicht mehr aufzuklären. Aus Mangel an Beweisen wurde die junge Frau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun jedoch wegen eines möglichen versuchten Versicherungsmissbrauchs.

( Quelle: Der Westen, 07.09.2012 )