Freispruch nach vermeintlicher Schlägerei

Disco / Verletzungen / Körperverletzung / Angriff / Polizei / Freispruch

Vor dem Amtsgericht Weilheim (Bayern) musste sich ein 25-jähriger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen 23-Jährigen bei einem Disco-Besuch zunächst mit der Faust und dann mit der flachen Hand zu Boden geschlagen zu haben. Dadurch soll das mutmaßliche Opfer erhebliche Verletzungen davon getragen haben. Die Anklage lautete auf Körperverletzung. Der Angeklagte sagte aus, er habe in der fraglichen Nacht in der Disco gearbeitet und sei dort von dem mutmaßlichen Opfer angegriffen worden.

Er habe sich lediglich gewehrt, wobei das Opfer aber nicht diese Verletzungen erlitten haben könne. Der Mann sei vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt wieder gekommen und sei dann bereits verletzt gewesen.
Das mutmaßliche Opfer hatte nach der Tat bei der Polizei zunächst den Angeklagten beschuldigt. Im Prozess allerdings widerrief der Mann überraschend seine Aussage. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, wie es zu den Verletzungen kam. Der Angeklagte sei daran aber nicht schuld gewesen.
Aus diesen Gründen hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen.

( Quelle: Merkur online vom 27.11.2011 )