Freispruch nach vermeintlichem Raub

Vor Gericht stand ein 37-jähriger Mann zusammen mit seiner 32-jährigen Lebensgefährtin. Sie sollen eine Nachbarin überfallen und ihre Geldbörse mit 30 Euro Bargeld entwendet haben. Die mutmaßlich Geschädigte konnte sich vor Gericht jedoch nicht mehr daran erinnern, ob sie überhaupt überfallen worden war. Auch war sie sich nicht sicher, ob sie überhaupt Anzeige erstattet hatte. Seit der möglichen Tat befand sich die junge Frau mehrere Monate im Drogenentzug.

Die Angeklagte gestand zuerst die Tat vollumfänglich. Nachdem ihr Partner jedoch erklärte, er wollte lediglich eine Tüte mit Drogen aus der Geldbörse herausnehmen, damit die drogenabhängige Nachbarin diese nicht mehr nutzen könne, pflichtete die Angeklagte dieser Version bei.
Während die Staatsanwaltschaft weiterhin von einem versuchten Raub im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB ausging und zehn Monate Freiheitsstrafe forderte, betonte die Strafverteidigung den unklaren Sachverhalt und plädierte auf Freispruch. Das Schöffengericht teilte die Zweifel der Verteidigung und sprach die Angeklagten frei.