Freispruch nach Vergewaltigungsvorwurf

Vor dem Landgericht Bocholt musste sich ein 63-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung an seiner damaligen Geliebten verantworten.

Laut Anklage soll der Mann die 61-jährige Frau 2007 und 2009 vergewaltigt haben. Das mutmaßliche Opfer hatte den Mann angezeigt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe von Anfang an.

Im Prozess wurde ein Gutachten über die Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers erstellt, wonach die Aussagen der Frau „nicht als glaubhaft beurteilt werden können“. Die Frau trat im Verfahren als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin forderte eine Verurteilung wegen  zweifacher sexueller Nötigung.

Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung forderten allerdings einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Bocholter-Borkener Volksblatt online vom 10.05.2012 )