Freispruch nach unglaubwürdigem Zeugen

Vor dem Amtsgericht Dinslaken war ein 35-jähriger Mann wegen räuberischer Erpressung angeklagt. Mit einem Schlagstock bewaffnet soll er in einer Kneipe die Herausgabe des Geldes aus der Kasse verlangt habe. Zusätzlich drohte der Täter damit, dass er wisse, wo er den Angestellten finden könne, wenn die Polizei informiert werden würde.
Bei der Polizei sagte das mutmaßliche Opfer später aus, dass er von zwei Ausländern überfallen worden sei und nach Fingerabdrücken nicht mehr gesucht werden müsse, da er schon alles geputzt habe. Später vor dem Richter gab er jedoch zu, dass dies gelogen sei, da er Angst vor dem Angeklagten habe.

Seine Aussage korrigierte der 33-Jährige aber bereits bei der Polizei und zwar als er in Verdacht geraten war, dass er das Geld selbst eingesteckt hätte. Aber auch hier verstrickte sich der Zeuge in Widersprüche. Denn Mal soll der Angeklagte das Geld selbst genommen haben, Mal will der Zeuge ihm das Geld überreicht haben. Die Zweifel des Gerichts an der Glaubwürdigkeit des Zeugens wurden dadurch genährt, dass er bereits bei einer anderen Kneipe Geld eingesteckt haben soll.

Auf eine Vereidigung, die der Strafverteidiger beantragte, verzichtete das Gericht und sprach den Angeklagten frei.