Freispruch nach Tritt ins Gesicht

In einer Erdinger Disco kam es 2011 zu einem Fußtritt in das Gesicht eines 21-Jährigen. Angeklagt war nun vor dem Landgerichts Landshut ein 23-Jähriger aus Moosinning. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro verurteilt.
In der Berufungsverhandlung war vor allem strittig, ob der Angeklagte nicht vielleicht in Notwehr handelte. Der Geschädigte soll auf den Angeklagten eingeschlagen haben. Daraufhin soll sich der Angeklagte mit Händen und Füßen lediglich gewehrt haben. Möglicherweise traf er dann auch mit einem Tritt in das Gesicht des 21-Jährigen. Der Geschädigte erinnert sich an den Streit nicht mehr, da er zu m Zeitpunkt der Tat zu stark alkoholisiert war.

Da auch die restlichen Zeugen nichts zur Aufklärung der Tat beitragen konnten, kam es im Berufungsverfahren zu einem Freispruch für den 23-Jährigen.