Freispruch nach tödlichem Unfall beim Sex

Ein 61-jähriger Kurde wurde 2010 vom Landgericht Cottbus in einem Strafprozess wegen Totschlags zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll eine 53-jährige Frau beim Sex durch das Einführen eines Gegenstandes so schwer verletzt haben, dass diese anfing zu schreien. Um die Schreie zu unterdrücken, soll er die Frau anschließend auf eine Decke gedrückt haben, wodurch sie keine Luft mehr bekam und verstarb. Angeblich hätte die Frau zuvor abfällig über seine sexuelle Leistungsfähigkeit gesprochen.

Der Angeklagte bestritt die Tat bereits im ersten Prozess. Seine Geliebte sei während des Liebesspiels zusammengesunken und kurze Zeit später trotz Wiederbelebungsmaßnahmen verstorben. Da ihm die ganze Situation peinlich war, brachte er die Leiche auf einen Rastplatz und legte sie dort ab.

Die Revision der Strafverteidigung zum Bundesgerichtshof hatte Erfolg. Sie war vor allem auch deswegen erfolgreich, weil ein Gutachter vom Landgericht nicht gehört wurde. Nachdem der Mann nach der erfolgreichen Revision aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, reiste er in seine Heimat der Türkei zurück. Zum neuerlichen Prozess in Cottbus kehrte der Angeklagte zurück, um sich dem Prozess zu stellen.

Im zweiten Prozess kam dann auch der Gutachter zu Wort, der von einem Unfall beim Liebesakt ausging. Weder sei die Frau durch das Einführen eines Gegenstandes noch durch Erstickung verstorben. Vielmehr hätte ein Riss in der Scheidenwand Luft in die Blutgefäße beim Geschlechtsverkehr befördert, die zu tödlichen Verstopfungen in der Lunge führte.

Während des zweiten Prozesses ging die Staatsanwaltschaft zwar nicht mit von einem Totschlag aus, jedoch von einer Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Gericht wollte dem jedoch nicht folgen und sprach den Angeklagten frei. Zwar seien die Angaben der Sachverständigen unterschiedlich, jedoch blieben berechtigte Zweifel an der Täterschaft des Mannes.