Freispruch nach Schießerei mit Schreckschusspistole

Schuss / Schreckschussrevolver / Polizei / Waffe / Hauptbelastungszeugen / Gutachten / Schuldfähigkeit / Freispruch

Laut Anklage soll ein 55-jährigen Mann nach einem Streit in einer Kneipe in Fulda 2009 Schüsse mit einem Schreckschussrevolver abgegeben haben. Dabei wurde das mutmaßliche Opfer am Kopf verletzt. Die Polizei fand die Waffe später in der Wohnung des Angeklagten.
Bereits vor rund einem Jahr kam es vor dem Amtsgericht Fulda zum Prozess. Allerdings waren damals die beiden Hauptbelastungszeugen nicht anwesend. Außerdem sollten Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellt werden. Das Ergebnis der Untersuchungen: Der Angeklagte ist nicht schuldfähig.
Daher sprach das Amtsgericht den Mann jetzt frei. Zudem sagte der Angeklagte aus, dass er mittlerweile keinen Kontakt mehr zu Waffen habe.

( Quelle: Fuldaer Zeitung online vom 04.01.2012 )