Freispruch nach Raub

Zwei Raubüberfälle sollte der 21-jährige Angeklagte begangen haben. Im Januar wurden ein Kiosk und eine Tankstelle überfallen. In der Nähe wurde dabei ein auffälliger Seat beobachtet. Dieser Wagen führte die Ermittler zu einem 20-jährigen Mann. Während der Vernehmung gestand er schließlich die Tat unter Tränen und belastete den nun angeklagten 21-Jährigen als Mittäter schwer. Seitdem saß der nicht geständige Angeklagte in Untersuchungshaft. Ihm drohte für den schweren Raub (§ 250 StGB) eine Strafe von nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe.

Während der Aussage des 20-Jährigen im Strafprozess verstrickte er sich jedoch in Widersprüche. Auf Nachfragen des Strafverteidigers und der Richterin im strafrechtlichen Verfahren konnte der Zeuge keine plausiblen Antworten geben. Aufgrund dieser Aussage forderte sowohl Strafverteidigung als auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch am Ende des Strafprozesses.

Das Gericht folgte den Anträgen, sprach den Mann frei und hob den Haftbefehl auf. Trotzdem betonte das Gericht, dass viele Indizien, die einschlägigen Vorstrafen und die konkrete Tatbegehung für eine Beteiligung des Angeklagten sprechen. dennoch kann ihm die Tat nicht nachgewiesen werden, unter anderem auch weil der Hauptbelastungszeuge entweder bei der Polizei oder vor Gericht eine falsche Aussage machte.