Freispruch nach angeblicher Nötigung

Vor dem Amtsgericht wurde ein Strafprozess gegen eine 39-jährige Frau und ihrem Bruder geführt. Ihnen wurde eine versuchte Nötigung (§ 240 StGB) vorgeworfen. Streitpunkt war die Beziehung der Tochter der Angeklagten. Sie war der Meinung, dass der Freund ihrer 17-jährigen Tochter ihr nicht gut tun würde.
Die türkischstämmige Frau suchte das Gespräch mit ihrer Tochter. Sie soll von ihrer Tochter verlangt haben, sich von ihrem deutschen Freund zu trennen. Für den Fall, dass die Trennung nicht erfolgt, soll sie damit gedroht haben, dass den beiden etwas zustoßen würde. Der anwesende Onkel soll dann konkreter geworden sein und mit einem Ehrenmord gedroht haben. Dies sagte die junge Schülerin in der Hauptverhandlung aus.

Der Vater des Freundes der Tochter ist ebenfalls gegen die Beziehung der beiden jungen Leute gewesen. Vor Gericht sagte er jedoch aus, er ginge davon aus, dass die Schülerin übertreibe. Weiter führte er aus, er wüsste nur von der Angst der Mutter, dass ihre Familie in der Türkei etwas gegen die Beziehung unternehmen könnte.
Am Ende der Hauptverhandlung beantragte jedoch selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Obwohl die Anklagebehörde zuerst der Schülerin glaubte, hatte sie am Ende doch Zweifel an der Strafbarkeit der Angeklagten. Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach die beiden Angeklagten frei.