Freispruch: Lastwagenfahrer nach Entladeunfall von der fahrlässigen Tötung freigesprochen

Vor dem Amtsgericht Neuburg war ein 38-jähriger Kraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Mitte 2011 lieferte er Holzdielen aus. Aus einer nicht geklärten Ursache rutschten die Dielen von der Ladefläche und fielen auf den Lastwagenfahrer und die 50-jährigen Empfängerin der Lieferung, die beim Entladen zur Hand ging.

Die Frau zog sich einen Bruch am Bein zu. Rund sechs Wochen später verstarb die Frau an einer Lungenembolie. Vor Gericht sagte auch der Ehemann der Frau aus. Dieser sah die Schuld jedoch nicht beim Lastwagenfahrer, sondern an anderer Stelle. Schuld seien in seinen Augen, neben der Lieferfirma, die den Wagen so schlecht gepackt hatte, auch die Ärzte im Krankenhaus. Diese hätten seine Frau viel zu früh entlassen, obwohl sie als Hochrisikopatientin galt.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Justiz in solch einem Fall den Tod eines Menschen nur schwer sanktionieren könne. Trotzdem forderte die Anklage eine Geldstrafe von 3000 Euro. Die Strafverteidigung plädierte dagegen auf Freispruch und unterstellte der Staatsanwaltschaft, dass hier zwanghaft irgendwer für den Tod bezahlen solle. Das Gericht folgte den Ausführungen der Verteidigung und sprach den Mann frei.