Freispruch im Wendler-Prozess wegen übler Nachrede

Der Schlagersänger Michael Wendler zeigte einen Landwirt wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) an. Nachdem der Landwirt einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptierte, kam es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte soll in einem RTL-Beitrag dahingehend zitiert worden sein, dass er den Sänger als Betrüger bezeichnet habe.
Der Strafverteidiger des Angeklagten führte an, dass gar nicht sicher sei, ob der Angeklagte überhaupt richtig vom Sender zitiert worden sei. Darauf kam es im Prozess jedoch nicht mehr an. Die Staatsanwaltschaft führte nämlich den Bundeszentralregisterauszug des Sängers in den Prozess ein. Daraus ging hervor, dass er im Jahr 1999 tatsächlich wegen Betrugs in zwölf Fällen verurteilt wurde. Damit war die Aussage sogar nachweislich wahr.

Deswegen forderte nicht nur der Rechtsanwalt des Angeklagten einen Freispruch, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin fügte hinzu, dass selbst ohne die rechtskräftige Verurteilung als Betrüger, die Äußerung als Werturteil durchgehen würde. Da der Angeklagte daran ein berechtigtes Interesse hätte, dürfte er es wohl schon deswegen den Sänger als Betrüger bezeichnen. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach den Angeklagten frei.