Freispruch im Vergewaltigungsprozess gegen Bundeswehrsoldat

Vergewaltigung / Nebenklage / Freiheitsstrafe / Strafverteidigung / Freispruch

Vor dem Landgericht Deggendorf musste sich ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Laut Anklage hatte der 39-jährige Bundeswehrsoldat einen Untergebenen im Sommer 2010 zweifach vergewaltigt.
Das mutmaßliche Opfer trat im Prozess als Nebenkläger auf und bestätigte den Vorwurf erneut. Die Staatsanwaltschaft glaube dem Nebenkläger und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Der Angeklagte hingegen leugnete die Tat und die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Da es neben der Aussage des Nebenklägers keinen weiteren Beweis gab, folgte das Gericht dem Antrag der Strafverteidigung und sprach den Angeklagten frei.

( Quelle: RP online vom 30.09.2011 )