Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess

Vergewaltigung / Glaubwürdigkeit / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Freispruch

Vor dem Landgericht Fulda musste sich ein 22-jähriger verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, vor vier Jahren seine damals 14-jährige Freundin über Monate hinweg verprügelt und vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe wurden bei polizeilichen Vernehmungen von Zeugen bestätigt.

Im Prozess allerdings entstanden schnell Zweifel an der Anklage. Die Zeugen machten keine klaren Aussagen mehr. Dem Gericht verblieb nur die Aussage der heute 18-jährigen Frau.
Daher musste die Frage geklärt werden, die glaubwürdig diese Aussage ist. Nach Aussage der Frau habe sie sich dem jungen Mann damals nicht entzogen und auch ihren Eltern nichts von den Taten erzählt, da sie Angst vor dem mutmaßlichen Täter hatte. Aus diesem Grund habe sie ihm sogar immer wieder die Tür geöffnet. Dies Aussage ließ das Gericht zweifeln.
Außerdem verwickelte sich der jetzige Freund der Frau  in Widersprüche, was das Gericht ebenfalls zweifeln ließ.
Die Staatsanwaltschaft reduzierte zwar die Anklage von 88 auf 14 Fälle, blieb allerdings grundsätzlich bei den Vorwürfen. Es wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.

Der Strafverteidiger plädierte auf Freispruch. Dem schloss sich das Gericht aus Mangel an Beweisen an.

( Quelle: Fuldaer Zeitung online vom 14.11.2011 )