Freispruch im Neuwiedenthal-Prozess

Neuwiedenthal / Polizeibeamte / Massenschlägerei / Befangenheitsantrag / Untersuchungshaft

Den beiden 25- und 32-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Polizisten lebensgefährlich verletzt zu haben.
Die Beamten sollen einen Mann in der Nähe des Bahnhofs Neuwiedenthal kontrolliert haben, da dieser mit heruntergelassener Hose herumstand. Sie wollten seine Personalien aufnehmen, wobei es zum Einsatz von Schlagstöcken gekommen ist. Dies wurde von einem Anwohner gefilmt. Danach entstand eine Massenschlägerei zwischen hinzugerufenen Polizeibeamten und rund 30 Jugendlichen.

Die beiden Angeklagten galten dabei als Haupttäter, welche dem Polizisten mit voller Wut ins Gesicht getreten hatten. Der Prozess ging als Neuwiedenthal-Prozess durch die Medien und entfachte eine Diskussion über den Strafrahmen für Gewaltanwendung gegenüber Polizeibeamten.

Der Verfahren ging über 40 Verhandlungstage und gestaltete sich zum Teil sehr aufwendig, da insbesondere ein Nebenklagevertreter des öfteren Befangenheits- und Beweisanträge stellte.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für die beiden Angeklagten. Das Verfahren endete jetzt mit einem Freispruch. Das Landgericht hatte Zweifel an der Aussage eines Polizisten, der einziger Augenzeuge des mutmaßlichen Geschehens war. Einer der Angeklagten saß in Untersuchungshaft und erhält dafür eine Entschädigung.

Wie es aussieht, wird der Nebenklagevertreter vor den Bundesgerichtshof ziehen.
( Quelle: Welt online vom 24.09.2011 )