Mord Strafrecht StGb

Freispruch im Mordfall Peggy

Im Wiederaufnahmeverfahren zum Mordfall Peggy erging heute gegen den 36-Jährigen Ulvi K. ein Freispruch. Das Gericht folgte damit den Anträgen des Strafverteidigers und der Staatsanwaltschaft. Der Richter betonte, dass der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freizusprechen sei. Damit geht einer der größten bayrischen Justizskandale zu Ende.

Der geistig behinderte Angeklagte wurde 2004 wegen Mordes an der 2001 verschwunden Peggy verurteilt. Unter massivem Druck der Ermittler und ohne Anwesenheit eines Rechtsanwalts gestand er in einem Verhör die Tat. Obwohl er das Geständnis im späteren Verfahren widerrief, bescheinigte ein Gutachter die Glaubhaftigkeit des Geständnisses. Erst im Wiederaufnahmeverfahren revidierte der Gutachter seine Aussage. Ihm seien damals nicht alle Informationen von den Ermittlern vorgelegt worden, erklärte er im jetzigen Verfahren.

Fehlurteile geschehen immer wieder in deutschen Gerichtssälen. Dabei geht es auch nicht alleine um die Verurteilung eines Unschuldigen, sondern auch um die Nichtsanktionierung des tatsächlichen Täters. Nun beginnen die Ermittlungen erneut im Mordfall Peggy. Im Fokus sind nun zwei Brüder gerückt. Einer der Brüder sitzt gerade eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter ab. Er gestand in der Haft auch sexuelle Übergriffe auf Peggy kurz vor der Tat. Die Ermittlungsgruppe Peggy hat die Ermittlungen wieder aufgenommen.